Kommentierte Geschäftsordnung
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Vorbemerkung
Analog zur Satzung des IN-Berlin e.V. wird auch hier bei Personenbezeichnungen das generische Femininum verwendet, das sowohl Frauen als auch Männer bezeichnet. -
Vorstandssitzungen
Folgendes bezieht sich auf Paragraph 17: Beschlussfassung des Vorstandes_
1.1. Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, mindestens einmal im Quartal auf der Vorstandssitzung zu erscheinen oder anderenfalls sein Fehlen vorab begründet zu entschuldigen.
Der 3-Monats-Rhythmus ist als Mindestmaß zu verstehen: Seit Anfang des Jahres 1995 treffen wir uns mindestens einmal im Monat. Die Bemerkung, dass Vorständler zu erscheinen haben, wurde noch einmal festgehalten wg. der unglücklichen Erfahrungen mit Heinz, der nur anfangs ein paar Mal anwesend war und dann nie wieder zu einem Treffen erschienen ist.
1.2. Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, können den Sitzungen weitere Vereinsmitglieder oder Gäste - zum Beispiel Teilnehmende der Domain in-berlin.de - beiwohnen. Dies geschieht jeweils auf Einladung des Vorstandes oder auf Antrag an den Vorstand (in mündlicher oder schriftlicher Form, vorzugsweise durch eine E-Mail an vorstand@in-berlin.de). Der Vorstand wird sich bemühen, regelmäßig entsprechend große Räumlichkeiten für die Vorstandssitzungen zu wählen.
Momentan erscheinen Vorstand, DB-Admin und 2-3 Aktive, also mind. 11 Leute zu jedem Treffen. Generell wünschen uns immer die Unterstützung von weiteren IN-BerlinerInnen, jedoch möchten wir uns nicht immer in Kneipen treffen, und nur wenige von uns verfügen über wohnliche Fabriketagen.
1.3. Ein Vorstandsbeschluss kann grundsätzlich auch auf schriftlichem oder elektronischem Wege gefasst werden. Es sollte allen eine der zeitversetzten Kommunikation angemessene Frist zur Antragsformulierung und Abstimmung eingeräumt werden. Der Beschluss muss - wie alle anderen Beschlüsse auch - von mindestens vier Vorstandsmitgliedern getragen werden. Hat sich ein Vorstandsmitglied nicht an dieser Form der Abstimmung beteiligt, kann es auf der folgenden Vorstandsitzung ein Veto gegen den so zustande gekommenen Beschluss einlegen.
Bezieht sich auf Paragraph 17 der Satzung:
[..] Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem oder elektronischem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären._ -
Finanzen
2.1. Verfügungsgewalt über die Vereinskonten haben die Schatzmeisterin, die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.
2.2. Die in Paragraph 14 der Satzung genannte Mindestsumme beträgt 1000 €.
2.3. Sollte in Ausnahmesituationen, die schnelles Handeln erzwingen, die Vorsitzende beziehungsweise stellvertretende Vorsitzende nicht erreichbar sein, dann kann jedes Vorstandsmitglied allein über eine Summe von 250 € verfügen. Die Ausgabe ist auf der nächsten Vorstandsitzung zu rechtfertigen. -
Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt vorläufig in Kraft, sobald sie vom Vorstand beschlossen wurde. Sie bedarf der Bestätigung durch die erste Mitgliederversammlung, die auf ihr Inkrafttreten folgt.nochmal: es gilt Paragraph 14 der Satzung.
Beschlossen durch den Vorstand am 06.11.95
Geändert durch den Vorstand am 17.01.2002 (Euro-Anpassung)